Die Übernahmekommission besteht aus:
- 1 Vorsitzenden
- 2 Stellvertretern des Vorsitzenden
- 3 richterlichen Mitgliedern
- 3 Mitgliedern (vorgeschlagen von Wirtschaftskammer Österreich)
- 3 Mitgliedern (vorgeschlagen von Österreichischen Bundesarbeitskammer)
Die Mitglieder müssen über die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Wertpapierwesens, des Gesellschaftsrechts oder der Unternehmensbewertung verfügen. Derzeit (Funktionsperiode 2024 – 2028) gehören folgende Personen der Übernahmekommission an: