ZielgesellschaftVA Technologie AG (FN 67032b)
ISINAT0000937453
BieterSiemens AG Österreich
Annahmefrist13.12.2004 bis 09.02.2005, k.A.
AngebotspreisEUR 65,- je Stück Aktie der VA Technologie AG
Angebotsvolumen12.799.584 Stück Aktien der VA Technologie AG
Prämie31,26% (3M), 35,87% (6M), 58,61% (12M)
Bedingungen

(a) Siemens verfügt nach Ablauf der Allgemeinen Annahmefrist (wie in Punkt 2.5. definiert) über mehr als 50 % der auf die ständig stimmberechtigten Aktionäre entfallenden Stimmrechte (gesetzliche Bedingung).

(b) Die Kartellbehörden der Europäischen Union, der USA und von Kanada haben den Vollzug des beabsichtigten Erwerbs der Aktien (wie in 2.1 definiert) freigegeben oder - mit oder ohne Auflagen - genehmigt oder geltende Sperren sind abgelaufen, ohne dass eine dieser Kartellbehörden den Vollzug des Erwerbs von Aktien untersagt oder einen Antrag auf gerichtliche Untersagung gestellt oder angekündigt haben.

(d) Es wurde kein formales Verfahren zur Auflösung oder Liquidation der, kein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren gegen die und kein Reorganisationsverfahren über die VA Technologie AG eingeleitet, und es wurde auch nicht die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt.

(e) Es erfolgt keine Änderung der Satzung der VA Technologie AG vom 21.09.2004 (einschließlich etwa auch einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital) mit Ausnahme von Änderungen der Fassung oder der Aufhebung des Höchststimmrechts gemäß (c) oben oder Änderungen der Satzung, die von der ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung mit den Stimmen des Aktionärs STB (wie in Punkt 1.1.1 definiert) (oder einer Siemens Gesellschaft, welche die Aktien der VA Technologie AG von STB erwirbt) beschlossen wird.

(f) Siemens verfügt nach Ablauf der Allgemeinen Annahmefrist über mindestens 90% der zu diesem Termin ausgegebenen VA TECH-Aktien. 

ZahlstelleBank Austria Creditanstalt AG, A-1030, Vordere Zollamtsstraße 13
Anteil des Bieters vor Veröffentlichung des Angebots

16,45%

Verzicht auf Bedingung (c)(c) § 19 Abs 1 Satz 2 bis Satz 6 der Satzung der VA Technologie Aktiengesellschaft vom 21.09.2004 (Höchststimmrecht) wird durch Beschluss der ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung der VA Technologie Aktiengesellschaft bis zum spätestmöglichen Termin der Verzichtbarkeit dieser Bedingung ersatzlos aufgehoben und diese Änderung der Satzung ist in das Firmenbuch eingetragen.
Hinzufügung von Bedingung (f) am 26.01.2005(f) Siemens verfügt nach Ablauf der Allgemeinen Annahmefrist über mindestens 90% der zu diesem Termin