Zielgesellschaft

Addiko Bank AG

ISINs

− Addiko-Aktien: ISIN AT000ADDIKO0
− Zum Verkauf an NLB eingereichte Addiko-Aktien: ISIN AT0000A3CYS2
− In der Nachfrist zum Verkauf an NLB eingereichte Addiko-Aktien: ISIN AT0000A3CYT0

Bieter

Nova Ljubljanska Banka d.d.
Angebotsabsicht gem. § 5 ÜbG bekanntgemacht am

15. Mai 2024

Anzuzeigen gem. § 10 ÜbG  (vorbehaltlich eines Fristverlängerungsantrags gem. § 10 Abs 1 ÜbG) bis

29. Mai 2024

Angezeigt gem. § 10 ÜbG am

17. Mai 2024

Angebot zu veröffentlichen gem. § 11 ÜbG (vorbehaltlich eines Fristverkürzungsantrags gem. § 11 Abs 1 ÜbG)

Frühestens am 04. Juni 2024, spätestens am 07. Juni 2024

Angebot veröffentlicht gem. § 11 Abs 1 ÜbG am

07. Juni 2024
Annahmefrist

07. Juni 2024 bis einschließlich 16. August 2024, 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit)

Nachfrist

Die Nachfrist beginnt gemäß § 19 Abs 3 ÜbG mit dem Tag der Bekanntgabe (Veröffentlichung) des Ergebnisses des Angebots und dauert drei Monate, vorausgesetzt die Vollzugsbedingungen gemäß 4.1.1 und 4.1.4 bis 4.1.6 treten bis zum Ende der Annahmefrist ein. Unter der Annahme, dass das Ergebnis am 20. August 2024 veröffentlicht wird, beginnt die Nachfrist am 20. August 2024 und endet am 20. November 2024.

Angebotspreis

EUR 20,00 (Euro zwanzig) für jede Stammaktie der Addiko cum Dividende für das Geschäftsjahr 2024

Angebotsvolumen

Das Angebot bezieht sich sohin auf 19.287.142 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (vom Angebot ausgenommen sind die von Addiko gehaltenen 212.858 eigenen Aktien).

Prämie

17,3% (3M), 22,2% (6M), 31,3% (12M), 46,3% (24M), 80,2% (48M)

Bedingungen

 

Das Angebot steht unter den folgenden Vollzugsbedingungen:

(1) Erreichen der Mindestannahmeschwelle von  mindestens 75% (fünfundsiebzig Prozent)  aller ausgegebenen 19.500.000 Stück Addiko-Aktien (entspricht 14.625.000 Stück Addiko-Aktien) bis zum Ende der Annahmefrist (siehe Punkt 4.1.1);

(2) Kartellrechtliche Nichtuntersagung bzw. Genehmigung des Zusammenschlusses bis zum 30. Juni 2025 (siehe Punkt 4.1.2);

(3) Bankaufsichtsrechtliche Nichtuntersagung bzw. Genehmigung der  Transaktion bis zum 30. Juni 2025 (siehe Punkt 4.1.3);

(4) Keine wesentliche Verschlechterung der Addiko (No Material Adverse Change) bis zum Ende der Annahmefrist (siehe Punkt 4.1.4);

(5) Kein wesentliches Absinken des Euro Stoxx Banks Index bis zum Ende der Annahmefrist (siehe Punkt 4.1.5);

(6) Kein wesentlicher Compliance-Verstoß bis zum Ende der Annahmefrist (siehe Punkt 4.1.6).

Die Bieterin behält sich ausdrücklich vor, auf die Erfüllung einzelner (auch Teile von) Vollzugsbedingungen soweit gesetzlich zulässig zu verzichten (siehe Punkt 4.2).

Zahlstelle

Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, FN 122119 m
Abwicklung des Angebots

Der Angebotspreis wird an die Addiko-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, spätestens zehn Börsetage nach dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte gezahlt: 
(i) dem Ende der Annahmefrist und 
(ii) dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot ohne weitere Bedingungen endgültig verbindlich wird.

Aktionäre, die das Angebot erst während der Nachfrist gemäß § 19 Abs 3 ÜbG annehmen, erhalten den Angebotspreis spätestens zehn Börsetage nach dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte gezahlt:
(i) dem Ende der Nachfrist und
(ii) dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot ohne weitere Bedingungen endgültig verbindlich wird.

Separate Handelbakeit der Eingereichten Addiko-Aktien

Sofern Aktionäre ihrer Depotbank schriftliche Annahmeerklärungen betreffend ihre jeweiligen Addiko-Aktien übermittelt haben, werden die in einer solchen Annahmeerklärung genannten Addiko-Aktien unter einer anderen ISIN, jeweils als "zum Verkauf an NLB eingereichte Addiko-Aktien" oder als "in der Nachfrist zum Verkauf an NLB eingereichte Addiko-Aktien" im Wertpapierdepot des annehmenden Aktionärs gebucht (siehe Punkt 5.3).

Sofern die Vollzugsbedingungen bis zum Ende der Nachfrist nicht eingetreten sind, wird NLB die Zahl- und Abwicklungsstelle anweisen, bei der Wiener Börse zu beantragen, dass die zum Verkauf an NLB eingereichten Addiko-Aktien (ISIN AT0000A3CYS2) und die in der Nachfrist zum Verkauf an NLB eingereichten Addiko-Aktien (ISIN AT0000A3CYT0) an der Wiener Börse separat handelbar gemacht werden, und zwar ab dem 4. Börsetag nach dem Ende der Nachfrist bis einschließlich den 3. Börsetag bevor das Settlement des Angebots (das, unter bestimmten Umständen auch erst nach dem Ende der Nachfrist eintreten kann) abgeschlossen ist.

Erwerber der zum Verkauf an NLB eingereichten Addiko-Aktien (ISIN AT0000A3CYS2) und der in der Nachfrist zum Verkauf an NLB eingereichten Addiko-Aktien (ISIN AT0000A3CYT0) treten in alle Rechte und Pflichten aus den Vereinbarungen, die durch Annahme des Angebots für die jeweiligen Aktien entstehen, ein. Die Bieterin weist darauf hin, dass das Handelsvolumen und die Liquidität der zum Verkauf an NLB eingereichten Addiko-Aktien (ISIN AT0000A3CYS2) und der in der Nachfrist zum Verkauf an NLB eingereichten Addiko-Aktien (ISIN AT0000A3CYT0) von der konkreten Annahmequote abhängen und daher auch gar nicht oder nur in sehr geringem Maß existieren können und überdies starken Schwankungen unterliegen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei nichtexistenter Nachfrage ein Verkauf der zum Verkauf an NLB eingereichten Addiko-Aktien (ISIN AT0000A3CYS2) und der in der Nachfrist zum Verkauf an NLB eingereichten Addiko-Aktien (ISIN AT0000A3CYT0) über die Wiener Börse unmöglich ist. Sämtliche Addiko-Aktien, die nicht in das Angebot eingeliefert werden, werden weiterhin unter AT000ADDIKO0 gehandelt.

Anteil des Bieters vor Veröffentlichung des Angebots

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